AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buchungen der Band UP & DOWN

Stand: 01.02.2018

1. Engagement-Vertrag

Ein Engagement-Vertrag zwischen UP & DOWN und einem Veranstalter kommt in schriftlicher Form (unterschriebener Vertrag/Angebot per Post oder E-Mail bzw. auch Engagement durch ein formloses E-Mail) oder per mündlicher Vereinbarung zu Stande.

2. Bezahlung

Die vereinbarte Künstlergage ist vom Veranstalter nach dem Auftritt prompt an die Band in bar auszubezahlen. Für die Bezahlung per Überweisung bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung. Wurde zwischen UP & DOWN und dem Veranstalter eine Bezahlung per Überweisung vereinbart, so muss der volle Betrag spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum auf dem Konto von UP & DOWN eingelangt sein.

3. Technische Anforderungen

Die komplette Ton- und Lichtanlage inklusive Transport, Auf- und Abbau wird von der Band gestellt. Für den Auftritt sind vom Veranstalter die nachstehend angeführten Vorkehrungen zu treffen.

Strom: Der Stromanschluss muss direkt auf der Bühne montiert sein. Die Zuleitung muss den strom-und sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen. An dem Stromanschluss dürfen keine anderen Geräte betrieben werden. Für etwaigen Stromausfall und damit verbundener Auftrittsunterbrechung bzw. –beendigung ist der Veranstalter, ohne Rücksicht auf eventuelle Verschuldensfragen, verantwortlich. Die Band erhält in jedem Fall die volle Gage.

ANFORDERUNG: mind. 1x, ideal 2x 220V 16A, getrennte Stromkreis

Bühnengröße: mind.5×3 Meter im Trio, mind. 6×4 Meter im Quartett, oder nach Rücksprache.

Bühnenanforderung: eben, in der Waage und stabil (kein Anhänger). Bei einem Freiluftauftritt muss die Bühne wetterfest geschützt sein. Für allfällige verursachte Schäden (bei ungenügendem Schutz) an Instrumenten, Equipment sowie Mitgliedern der Band haftet der Veranstalter.

4. Verpflegung

Der Veranstalter stellt den Musikern während des Aufbaus und für die Dauer der Veranstaltung Getränke nach freier Wahl (exklusive Spirituosen) und mindestens eine warme Mahlzeit pro Person zur Verfügung.

5. Abgaben/Behörden

Sämtliche Steuern (sofern es sich nicht um persönliche Steuern von UP & DOWN handelt), Gebühren und Abgaben wie AKM, Lustbarkeit, etc. gehen ausschließlich zu Lasten des Veranstalters (Hochzeiten und private Veranstaltungen bedingen keinen Musikschutz durch AKM). Der Veranstalter ist im Sinne des österreichischen Veranstaltungsgesetztes für alle behördlichen Anmeldungen und Auflagen haftbar.

6.Spielzeit/Aufführungsdauer

Als Aufführungsdauer ist die Zeit zwischen vertraglich vereinbarter Beginn- und Endzeit zu verstehen. Die Band hält sich während der gesamten Aufführungsdauer spielbereit vor Ort auf. Die Band spielt in Intervallen von ca. 50 Minuten Spielzeit / 10 Minuten Pause. Die Dauer der Mitternachtspause beträgt bei einer Veranstaltungsdauer von 5 oder 6 Stunden und länger mind. 30 Minuten. Diese Zeiten können im Bedarfsfall in beidseitigem Einvernehmen vor und während der Veranstaltung geändert werden.

Eine Unterbrechung oder Verzögerung der Aufführung seitens des Veranstalters (Umbaupausen, Ansprachen, Einlagen, etc.) führt in keinem Fall zur Verlängerung der Aufführungsdauer. Beginn- und Endzeit bleiben hiervon unberührt. Sollte seitens des Veranstalters kurzfristig ein früherer Beginn gewünscht werden, so endet auch die Aufführungsdauer dementsprechend früher. Das vorzeitige Beenden der Aufführung seitens des Veranstalters führt in keinem Fall zu einer Minderung der vereinbarten Gage.

Wird vom Veranstalter eine Verlängerung der Aufführungsdauer über die vereinbarte Endzeit hinaus gewünscht, so wird diese mit dem vereinbarten Stundensatz für die Verlängerung verrechnet (Abrechnung pro angefangener halben Stunde).

7 .Quartier

Der Bedarf einer Übernachtungsmöglichkeit für die Musiker wird von UP & DOWN vorab bekanntgegeben und vertraglich mit dem Veranstalter vereinbart. UP & DOWN teilt dem Veranstalter die Anzahl der benötigten Betten vorab mit. Grundsätzlich ist pro Person ein Einzelzimmer zu buchen. Der Veranstalter organisiert Zimmer- bzw. Hotelschlüssel und händigt diese vor Auftrittsbeginn an UP & DOWN aus. Folgende Kriterien hinsichtlich des Quartiers sind einzuhalten: beheizt, trocken, sauber, Sanitäranlagen (WC, Bad/Dusche), Handtücher und Bettzeug mit Bezug im Zimmer vorhanden. Die Fahrzeit vom Auftrittsort zum Quartier beträgt maximal 10 Autominuten. Mehrbettzimmer, Notquartiere, Notbetten oder Sanitäranlagen außerhalb des Zimmers werden nicht akzeptiert. Bei grober Nichterfüllung der genannten Kriterien steht es UP & DOWN frei ein anderes adäquates Quartier aufzusuchen. Die Kosten dafür trägt in jedem Fall der Veranstalter.

8. Vertragsauflösung

Der Engagement-Vertrag ist bindend und kann beiderseits nur durch höhere Gewalt (z.B. schwere Krankheit, Unfall, Todesfall, etc.) gelöst werden, wobei keine Partei schadenersatzpflichtig ist. Der Veranstalter hat das Recht den Engagement-Vertrag zu stornieren. Bei Stornierung bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungstag hat der Veranstalter eine Gebühr in der Höhe von 50% der vereinbarten Gage zu leisten. Danach ist der volle Betrag fällig. Eine Änderung der Bandbesetzung der Musikgruppe (z.B. Einsatz eines Substituten bei Erkrankung eines Bandmitgliedes, Rundfunkauftritt, etc.) hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit des Vertrages.

9. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Gerichtsstand 3500 Krems. Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht. Diese AGB gelten in dieser Fassung bis auf Widerruf und bei Vertragsabschluss zwischen UP & DOWN und dem Veranstalter als ausdrücklich anerkannt.

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